top of page

Kosten

Übernahme durch das Amt

Jugendamt nach                § 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe nach § 79 SGB IX

Es bedarf einer Stellungnahme des Kinderaztes und ggf. einer Diagnostik des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ), oder einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis. 

Die Förderung/Spieltherapie wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und findet wöchentlich statt. Ein Folgeantrag ist möglich. 

Bei der Antragstellung kann ich Ihnen behilflich sein. 

Für die Schweiz fragen Sie mich bitte an!

Übernahme durch Krankenkasse 

Sofern im Leistungskatalog inbegriffen. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. 

Selbstzahler

Sie tragen die Kosten selbst.

Kurzfristige Zusage möglich, da Antragsstellung entfällt. 

 

Keine Stellungnahme von Ärzten nötig.

Sie entscheiden nach der Diagnostik, ob eine Aufnahme in die Förderung/Spieltherapie erfolgt. 

Dauer der Förderung mindestens 8 Monate. 

 

Heilpädagogische Familienbegleitung (auch für die Schweiz)

Dauer individuell, auch Kurzinterventionen möglich

Kosten auf Anfrage!

Kosten in der Schweiz auch über Sozialregion möglich!

Ergänzende Leistungen

Können von Krankenkassen übernommen werden, ggf. über eine Zusatzversicherung. Hierzu erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Ansonsten tragen Sie die Kosten als Selbstzahler. 

Aromapraktische Beratung

Beratungsgespräch 60 Min./45,00 Euro

Folgeberatung          30 Min./22,50 Euro

Erstellen eines persönlichen

Aromaprofils                           65,00  Euro 

 

bottom of page