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Kosten
Übernahme durch das Amt
Jugendamt nach § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe nach § 79 SGB IX
Es bedarf einer Stellungnahme des Kinderaztes und ggf. einer Diagnostik des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ), oder einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis.
Die Förderung/Spieltherapie wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und findet wöchentlich statt. Ein Folgeantrag ist möglich.
Bei der Antragstellung kann ich Ihnen behilflich sein.
Für die Schweiz fragen Sie mich bitte an!
Übernahme durch Krankenkasse
Sofern im Leistungskatalog inbegriffen. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Sie tragen die Kosten selbst.
Kurzfristige Zusage möglich, da Antragsstellung entfällt.
Keine Stellungnahme von Ärzten nötig.
Sie entscheiden nach der Diagnostik, ob eine Aufnahme in die Förderung/Spieltherapie erfolgt.
Dauer der Förderung mindestens 8 Monate.
Heilpädagogische Familienbegleitung (auch für die Schweiz)
Dauer individuell, auch Kurzinterventionen möglich
Kosten auf Anfrage!
Kosten in der Schweiz auch über Sozialregion möglich!
Ergänzende Leistungen
Können von Krankenkassen übernommen werden, ggf. über eine Zusatzversicherung. Hierzu erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Ansonsten tragen Sie die Kosten als Selbstzahler.
Aromapraktische Beratung
Beratungsgespräch 60 Min./45,00 Euro
Folgeberatung 30 Min./22,50 Euro
Erstellen eines persönlichen
Aromaprofils 65,00 Euro